KFZ-Ingenieurbüro Sebastian Schellartz

KFZ-Sachverständiger für die Regionen Heinsberg, Geilenkirchen, Gangelt, Selfkant und Waldfeucht sowie Köln, Hürth und Umgebung.

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Sicher in die Motorradsaison

8. April 2016 by SebSchell

Die ersten Sonnenstrahlen nach dem Winter sind das Signal für die Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer. Das Bike wird aus dem Winterschlaf geweckt und für die erste Ausfahrt präpariert. Damit für die Saison alles gut und sicher verläuft, hat die KÜS einige Tipps parat.

Der erste Blick gilt den Flüssigkeitsständen des Motorrades. Der Füllstand und die Qualität des Öls muss kontrolliert werden. Sind Undichtigkeiten am Kraftrad zu erkennen, die auf einen Verlust von Betriebsflüssigkeiten am Motor, Getriebe und/oder dem Bremssystem schließen lassen? Das gilt ebenso für den Kühlkreislauf bei flüssigkeitsgekühlten Motoren. Ein Hinweis: Bei Krafträdern, die mit einem Gemisch als Treibstoff fahren, kann sich das Öl über die Wintermonate vom Benzin absetzen. Daher mit so wenig Tankinhalt wie möglich nach der Saison abstellen und beim Saisonstart neu tanken.

Der zweite Blick sollte der elektrischen Anlage gelten. Eine sorgfältige Reinigung der Kontaktklemmen an der Batterie und der Pole kann viel Ärger ersparen. Um die Pole vor Korrosion zu schützen, sollte man sie einfetten. Der Flüssigkeitsstand der Batterie ist ggf. mit destilliertem Wasser aufzufüllen. Die Ladungskapazität ist zu kontrollieren und bei zu geringer Spannung aufzuladen.

Achten muss man auch darauf, dass alle Gelenke und Züge freigängig und gut geölt sind. Da kann es über die Winterpause zu Verharzungen gekommen sein. Kontrolliert werden müssen der Luftfilter und der Treibstofffilter. Sind sie verschmutzt, müssen sie gereinigt oder ersetzt werden.

Unter Umständen lebenswichtig zum Start in die Bikersaison ist die Überprüfung der Bremsanlage. Beläge und Scheiben müssen die nötige Stärke aufweisen. Achten sollte man auch auf den Bremsflüssigkeitsbehälter. Die Bremsflüssigkeit muss in ausreichender Menge vorhanden sein (zwischen Minimal- und Maximalmarkierung des Behälters). Da die Bremsflüssigkeit hygroskopisch ist (Wasser bindet), vermindert sich mit der Zeit ihre Übertragungseigenschaft, so dass von einer verschlechterten Bremswirkung ausgegangen werden kann. Ein Austausch sollte deshalb alle zwei Jahre erfolgen oder die Qualität von einer Werkstatt des Vertrauens überprüft werden.

Die Antriebskette sollte gereinigt und geölt werden. Überprüft werden muss dabei auch das Kettenspiel. Die Kette sollte nicht mehr als zwei Fingerbreit durchhängen, wenn der Fahrer auf dem Motorrad sitzt.

Sind Auffälligkeiten oder Veränderungen wie beispielsweise Rastpunkte oder unterschiedliche Einschlagwinkel im Lenkverhalten des Motorrads feststellbar? Dazu muss man den Lenker im Stand von Endanschlag zu Endanschlag bewegen. Grundsätzlich sollte man die Funktionalität aller Bedienelemente kontrollieren, ebenso die Beleuchtung und die Hupe.

Ein genauer Blick muss den Reifen gelten. Er gilt Rissen oder Beschädigungen, aber auch dem Luftdruck der Reifen und der Profiltiefe. Kontrollieren Sie den Reifendruck und die Profiltiefe. Das Hauptprofil, also die breiten Profilrillen im mittleren Bereich, die etwa ¾ der Lauffläche einnehmen, muss über den gesamten Umfang eine Tiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen. Diese Profiltiefe ist das vom Gesetzgeber vorgegebene Mindestmaß. Bei Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern genügt jedoch eine Profiltiefe von 1 mm. Die KÜS empfiehlt, Reifen mit einer Profiltiefe von weniger als 3 mm und solche, die älter sind als sechs Jahre, nicht mehr zu verwenden und durch neue Reifen zu ersetzen. Das Baujahr der Reifen ist an der DOT-Nr. abzulesen. Alte Reifen verhärten und verlieren somit an Haftungspotenzial.

Beim Kauf von Reifen muss auf eine mögliche Reifenfabrikationsbindung für das entsprechende Motorrad geachtet werden. Achtung: Andere, als in den Fahrzeugpapieren eingetragene, Reifenfabrikate brauchen eine Herstellerfreigabe, um gefahren werden zu dürfen. Vom Hersteller nicht freigegebene Reifen müssen anhand eines Gutachtens nachträglich eingetragen werden. Hier ist der KÜS-Partner gefragt, er hilft gerne weiter.

Nicht intakte Felgen am Motorrad sind eine oftmals unterschätzte Gefahr. Eine Beschädigung, auch wenn sie vermeintlich geringfügig ist, kann zu einer sogenannten „Unwucht“ führen und/oder die Tragfähigkeit beeinflussen. Beschädigungen des Rahmens sind ebenfalls nicht zu unterschätzen, da die Stabilität des Kraftrades dadurch gefährlich gemindert wird. Hier gilt es, Auffälligkeiten zu beachten. Im Zweifelsfall hilft auch hier der KÜS-Partner oder die Fachwerkstatt weiter. Alle Anbauteile wie die Auspuffanlage, die Verkleidung oder die Packtaschen müssen ordentlich befestigt sein.

Nicht nur das Kraftrad, sondern auch der Fahrer und dessen Ausrüstung brauchen einen Check zum Saisonstart. Eine schlecht sitzende Motorradkombi kann die Konzentration des Fahrers beeinflussen und zu Unaufmerksamkeit führen. Man muss darauf achten, dass die Kleidung wirklich gut sitzt. Das Visier des Helms sollte erneuert werden, wenn es zerkratzt oder beschädigt ist. Die Reinigung des Sichtfensters versteht sich eigentlich von selbst.

Auch der geübte Motorradfahrer muss sich für die erste Ausfahrt an sein Bike gewöhnen und sich die eigenen Fähigkeiten erst wieder in Erinnerung rufen. Man sollte es langsam und vorsichtig angehen lassen und sich vorsichtig wieder an das Motorradfahren gewöhnen. Bei den ersten Metern gilt es, alle Funktionen des Kraftrades im Fahrbetrieb zu testen. Damit ist man vor unliebsamen Überraschungen sicher. Wenn das Motorrad dann noch eine gültige Hauptuntersuchung hat, steht dem Start in die Motorradsaison nichts mehr entgegen.

Kategorie: Aktuelles

Was tun nach einem Verkehrsunfall?

21. März 2016 by SebSchell

Wie es heutzutage in allen Bereichen üblich geworden ist, ist auch die richtige Vorgehensweise nach einem Verkehrsunfall eine nicht ganz so einfache Angelegenheit geworden. Da man glücklicherweise recht selten in diese Situation kommt, ist man in dieser Angelegenheit in der Regel als Laie schnell überfordert. Um Ihnen hier eine kleine Hilfestellung zu geben, haben wir nachfolgend die wichtigsten Ratschläge und Erläuterungen für Sie zusammengestellt. Natürlich ist jeder Fall etwas anders. Beschrieben wird hier ein allgemeiner einfacher Haftpflichtfall, d.h. Sie wurden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. Falls sie Fragen oder Bedenken haben, zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen und einfach nachzufragen.

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, steht Ihnen per Gesetz Schadenersatz vom Unfallverursacher zu. Das betrifft unter anderem auch den Schaden an Ihrem Fahrzeug, auf den im Folgenden eingegangen wird. Auch wenn Ihr Fahrzeug auf andere Weise (z.B. durch Fahrrad oder umfallende Gegenstände wie Leitern oder ähnliches oder auch mutwillig) durch jemand anderen schuldhaft beschädigt wurde, steht Ihnen Schadenersatz zu.

Im Gesetz (§ 249 Bürgerliches Gesetzbuch) ist geregelt, dass der Schadenersatzpflichtige den Zustand so herzustellen hat, als wäre der zum Schadenersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten. Kurz gesagt muss der Schadenersatz so geleistet werden, dass für Sie wieder der Zustand unmittelbar vor Eintreten des Schadens hergestellt wird.

Doch was heißt das jetzt konkret für Sie?

Welche Ansprüche haben Sie und wie sollten Sie vorgehen, um diese Ansprüche auch erfolgreich durchsetzen zu können?

Zunächst entstehen für Sie mit dem Schadenersatzanspruch einige Rechte aber auch Pflichten. Diese ergeben sich aus der Rechtsprechung. Die wichtigsten Rechte sind sicherlich der Anspruch auf einen Rechtsanwalt, auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl sowie die freie Wahl einer Werkstatt, falls Ihr Fahrzeug repariert werden kann und soll. Die Kosten hierfür zählen laut Rechtsprechung zum Gesamtschaden und müssen vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung übernommen werden. Wir können Ihnen nur empfehlen, von diesen Rechten unbedingt Gebrauch zu machen. Lassen Sie sich in Ihrem Interesse nicht die Schadenabwicklung von der Gegenseite aus der Hand nehmen. Gehen Sie nicht auf Angebote ein, in denen Ihnen ein Komplettservice zur Schadenabwicklung von der Versicherung oder aber einer Werkstatt, welche mit der Versicherung zusammen arbeitet angeboten wird. Sie sollten unbedingt einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges beauftragen. Worauf Sie bei der Auswahl Ihres Sachverständigen achten sollten, haben wir hier für Sie zusammengefasst. Ihr Sachverständiger wird Sie anhand des Schadenbildes über die weitere Vorgehensweise beraten und Ihnen ggfs. das nötige Gutachten erstellen. Dieses Gutachten dient dann auch der Beweissicherung. Einer weiteren Begutachtung durch einen von der Versicherung beauftragten Sachverständigen müssen Sie nicht zustimmen. Mit dem Gutachten Ihres selbst gewählten Sachverständigen können Sie dann zu Ihrem Rechtsanwalt gehen. Dieser wird Sie dann weiter über Ihre genauen Rechte und die weiteren Schritte informieren und mit Hilfe des Gutachtens die Abwicklung des Schadens für Sie übernehmen. So ist der Aufwand für Sie relativ gering und Sie können davon ausgehen, dass Ihre Ansprüche in Ihrem Sinne durchgesetzt werden.

Hier nochmal die wichtigsten Schritte zusammengefasst:

  • Suchen Sie selbst einen freien Sachverständigen auf und lassen Sie dort Ihr Fahrzeug begutachten und sich beraten.
  • Suchen Sie einen selbst ausgewählten Rechtsanwalt auf und beauftragen ihn mit der Abwicklung des Schadens.
  • Lassen Sie sich diese Rechte nicht durch die Versicherung oder einer mit ihr zusammen arbeitenden Partnerwerkstatt z.B. in Form einer Komplettabwicklung nehmen.
  • Falls Ihr Fahrzeug repariert werden kann und soll, wählen Sie die Werkstatt Ihres Vertrauens selbst aus. Zur Begutachtung Ihres Fahrzeuges kommen wir auch gerne in Ihre Werkstatt.
  • Melden Sie den Schaden ggfs. auch vorsorglich Ihrer Versicherung, damit Sie Ihrer unverzüglichen Meldepflicht nachgekommen sind, falls die Schuldfrage später geklärt wird und Ihnen eventuell eine Teilschuld zugesprochen wird.

Sie sehen, im Prinzip ist die Abwicklung recht einfach, wenn man ein paar wenige wichtige Punkte beachtet und sich die Hilfe der entsprechenden Spezialisten einholt. Falls Sie weitere Fragen zur Vorgehensweise haben oder unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchten, kontaktieren Sie uns und fragen unverbindlich nach.

Kategorie: Wissenswertes

Was sollte man nach einem Verkehrsunfall an der Unfallstelle beachten?

18. März 2016 by SebSchell

Wenn Sie unglücklicherweise in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, was dem einzelnen zum Glück eher selten passiert, ist der Schreck zunächst meist groß. Doch gerade in dieser Situation gilt es, Ruhe und einen kühlen Kopf zu bewahren. Es gilt natürlich primär zunächst Folgeunfälle zu vermeiden und eventuelle Verletzungsfolgen so gering wie möglich zu halten. Aber auch im Hinblick auf die spätere Abwicklung des Schadens gilt es sich bereits an der Unfallstelle richtig zu verhalten um sich nicht in eine ungünstige Position zu bringen.
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Kategorie: Wissenswertes

Wer trägt die Schuld an einem Verkehrsunfall?

11. März 2016 by SebSchell

Wurden Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt und die Schuldfrage scheint eindeutig zu sein? Was viele nicht wissen, die Klärung der Schuldfrage findet nicht wie oft gedacht unmittelbar an der Unfallstelle z.B. durch die Polizei statt, sondern erst im Nachgang durch die Versicherungen im Zweifel vor Gericht. So mündet nicht selten ein zunächst scheinbar eindeutiger Fall in einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
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Kategorie: Wissenswertes

Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko

11. März 2016 by SebSchell

Bei Schäden an Fahrzeugen besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, die Schäden durch eine Versicherung zu regulieren. Jenachdem, wie und wodurch bzw. durch wen ein Schaden an einem Fahrzeug verursacht wird, gibt es unterschiedliche Versicherungsformen, die für die Regulierung in Frage kommen.
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Kategorie: Wissenswertes

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