Falls Ihr Fahrzeug nur geringfügig beschädigt wurde (sog. Bagatellschaden, Schadenhöhe in der Regel bis ca. 750 €), sollten Sie zur Begutachtung des Schadens dennoch einen unabhängigen Sachverständigen aufsuchen und keinen Kostenvoranschlag durch eine Werkstatt erstellen lassen. Hier die Gründe:
- Zunächst ist oft nicht abschätzbar, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder nicht. Die Ersatzteilpreise schwanken heutzutage sehr stark, Arbeitslöhne und Lackierkosten sind auf einem sehr hohen Preisniveau, sodass Bagatellschäden nur noch selten vorkommen.
- Ein Gutachten/Kurzgutachten ist eine Einschätzung des Sachverständigen, wie hoch der Schaden unter Berücksichtigung der Besichtigungsbedingungen, d.h. ohne eine vollständige Demontage des Fahrzeugs, sein wird. Eine Erweiterung bei Feststellung weiterer Schäden im Zuge der Reparatur oder beim späteren Betrieb des Fahrzeugs ist jederzeit möglich und kommt auch relativ häufig vor. So kann sich auch herausstellen, dass ein vermeintlicher Bagatellschaden doch keiner ist und ein Gutachten erforderlich sein.
- Ein Kostenvoranschlag ist ein Angebot der Werkstatt, das Fahrzeug zum kalkulierten Preis instand zu setzen. Werden im Zuge der Reparatur bei zerlegtem Fahrzeug oder auch nach der Reparatur weitere verdeckte Schäden erkennbar, was recht häufig der Fall ist, kann sich die Versicherung auf den eingereichten Kostenvoranschlag berufen und z.B. eine maximale Kostenerweiterung von ca. 10 % übernehmen. Sie bleiben also dann auf dem restlichen Schaden sitzen.
- Häufig werden Kostenvoranschläge von den Versicherungen abgelehnt und die Versicherungen wollen ihre eigenen Gutachter zur Begutachtung des Schadens schicken. Gehen Sie dann zu einem freien Sachverständigen um ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen, weigern die Versicherungen sich dann in der Regel, den vorher erstellten Kostenvoranschlag zu bezahlen. Dann bleibt in der Regel nur der Klageweg.
- Der Sachverständige kann gerade bei älteren Fahrzeugen abschätzen, ob ein Kurzgutachten ohne Bestimmung von Wiederbeschaffungs- und Restwert ausreichend ist oder ob ein vollständiges Gutachten erstellt werden muss.
- Ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger hat kein Interesse daran, eine Reparatur oder ein anderes Fahrzeug zu verkaufen. Sie erhalten dadurch eine unabhängige Einschätzung und Beratung, die sich nur am Fahrzeug und dem eingetretenen Schaden orientiert und nicht durch andere Interessen beeinflusst wird.
Da die gegnerische Versicherung im Falle eines Bagatellschadens kein vollständiges Gutachten bezahlen muss, können wir Ihnen ein gegenüber einem vollständigen Gutachten wesentlich günstigeres Kurzgutachten erstellen, welches dann wiederum von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden muss. So sind Sie bezüglich der oben genannten Punkte auf der sicheren Seite.
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