KFZ-Ingenieurbüro Sebastian Schellartz

KFZ-Sachverständiger für die Regionen Heinsberg, Geilenkirchen, Gangelt, Selfkant und Waldfeucht sowie Köln, Hürth und Umgebung.

  • Startseite
  • Über uns
  • Unsere Leistungen
  • Wissenswertes
  • Links

Untersuchung der Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit nach § 5 FZV

7. April 2016 by SebSchell

Der § 5 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ermöglicht es den zuständigen Behörden, den Betrieb von Fahrzeugen zu beschränken oder zu untersagen, wenn diese nicht mehr den Vorschriften entsprechen. Meist erfolgt dies zunächst durch eine sogenannte Mängelkarte, die die Polizei ausstellt, wenn sie bei einer Kontrolle Mängel an einem Fahrzeug feststellt. In dieser Mängelkarte werden die entsprechenden Mängel dokumentiert und eine Frist zur Beseitigung gesetzt. Sind die Mängel beseitigt, ist das Fahrzeug einer in der Mängelkarte genannten Stelle vorzuführen, um die Beseitigung der Mängel zu bestätigen. Die Mängelkarte mit Bestätigung ist anschließend der ausstellenden Polizeidienststelle zu übermitteln. Geschieht dies nicht fristgerecht, leitet die Polizei den Vorgang an die zuständige Zulassungsstelle weiter, die dann weitere Maßnahmen wie etwa eine weitere Fristsetzung, Außerbetriebsetzung oder ähnliches einleitet. Die Zulassungsstelle kann dann ein Gutachten nach § 5 der Fahrzeugzulassungsordnung (FZV) verlangen, damit die Maßnahmen beendet werden können.

Zurück zum Glossar oder zu Unsere Leistungen.

KFZ-Ingenieurbüro Schellartz

Telefon: 01516 5184814

Email: kontakt@ib-schellartz.de

  • Impressum
  • Datenschutz

Ihr KFZ-Sachverständiger für die Regionen Heinsberg, Geilenkirchen, Gangelt, Selfkant, Waldfeucht, Köln (südwest), Hürth, Frechen, Kerpen, Niederkrüchten, Viersen, Nettetal, Mönchengladbach und Umgebung.

© 2023 · Ingenieurbüro Sebastian Schellartz · Umsetzung: M · S

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.OK Mehr Informationen
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN