In bestimmten Fällen ist eine Änderung der Fahrzeugpapiere erforderlich. Ein typischer Fall ist z.B., wenn Sie einen Pferdeanhänger besitzen, welcher in den Fahrzeugpapieren als Viehtransporter beschrieben ist und daher ein schwarzes Kennzeichen erhält und steuerpflichtig ist. Wenn Sie den Pferdeanhänger allerdings nur zum Transport Ihrer Pferde z.B. zu Turnieren oder ähnlichem verwenden möchten, ist es möglich, den Anhänger von der Steuer zu befreien und ein grünes Kennzeichen zu erhalten. Dafür ist es erforderlich, dass der Anhänger in den Fahrzeugpapieren entsprechend beschrieben wird. Wir können Ihnen dazu die beim Straßenverkehrsamt erforderliche Änderungsvorlage ausstellen.
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