Wird z.B. ein Fahrzeug in einem Gewerbebetrieb eingesetzt, ist eine mindestens jährliche Überprüfung nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften erforderlich. Wir führen diese Prüfung sowohl im Rahmen der Hauptuntersuchung als auch als eigenständige Prüfung durch. Auch z.B. Bagger und Baumaschinen, Tore, Hebebühnen usw. müssen mindestens jährlich geprüft werden.
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