Die Sicherheitsprüfung (SP) ist eine zusätzliche Prüfung, die für größere, schwerere Fahrzeuge vorgeschrieben ist. Da von ihnen ein größeres Gefährdungspotential ausgeht, sollen hier zwischen den Hauptuntersuchungen (HU) die sicherheitsrelevanten Baugruppen zusätzlich durch Fachleute überprüft werden.
Welche Fahrzeuge müssen zur Sicherheitsprüfung (SP)?
Vorgeschrieben ist diese Prüfung z.B. für
- Kraftfahrzeuge wie LKW, Zugmaschinen (auch landwirtschaftliche) und Sattelzugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen.
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 10 Tonnen, sofern sie nicht mit Geschwindigkeitsschildern für maximal 40 km/h gekennzeichnet sind
- alle Kraftomnibusse und alle weiteren Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen.
Eine genaue Übersicht darüber, welche Fahrzeuge zur Sicherheitsprüfung müssen und welche nicht, bietet die Anlage VIII der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Sie können uns aber auch gerne kontaktieren und direkt fragen.
Wie oft müssen Fahrzeuge zur Sicherheitsprüfung?
Die meisten SP-pflichtigen Fahrzeuge müssen jährlich zur Hauptuntersuchung (HU). Dazwischen müssen Sie dann jeweils ein halbes Jahr nach der letzten Hauptuntersuchung zur Sicherheitsprüfung – also ebenfalls jährlich. Muss ein Fahrzeug nur alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung, muss die Sicherheitsprüfung jeweils ein Jahr nach der letzten Hauptuntersuchung durchgeführt werden – also ebenfalls alle zwei Jahre. Für Kraftomnibusse und Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen gelten strengere Regeln. Sie müssen häufiger zur Sicherheitsprüfung.
Wann ist die erste Sicherheitsprüfung (SP) fällig?
Die Fälligkeit der ersten Sicherheitsprüfung ist von Fahrzeug zu Fahrzeug verschieden und von mehreren Faktoren wie z.B. zulässige Gesamtmasse abhängig. Auch hier gibt die Anlage VIII der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) Aufschluss über die genauen Fristen. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, damit wir für Ihr Fahrzeug die entsprechenden Fristen ermitteln können und Sie sich nicht mit den komplizierten Regelungen auseinandersetzen müssen.
Wann ist die nächste Sicherheitsprüfung (SP) fällig?
Für SP-pflichtige Fahrzeuge sind Prüfbücher vorgeschrieben. In diese Prüfbücher werden alle durchgeführten Untersuchungen und Prüfungen eingetragen. Hieraus kann die Fälligkeit der nächsten Sicherheitsprüfung ermittelt werden. Auch auf dem Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung sowie im Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung ist die Frist vermerkt. Die schnellste Möglichkeit festzustellen, wann die nächste Sicherheitsprüfung fällig ist, ist ähnlich wie bei der HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen die Prüfmarke auf dem SP-Schild. Das SP-Schild befindet sich im hinteren Bereich des Fahrzeugs, meistens in der Nähe des Kennzeichens. Die Prüfmarke wird in den mittleren Kreis des SP-Schildes geklebt. Auf der Prüfmarke steht das Jahr und die Spitze der Prüfmarke zeigt auf den Monat, in dem die nächste Sicherheitsprüfung fällig ist. Die Farbe der Prüfmarke wechselt analog zur HU-Plakette jedes Jahr.
Was wird überprüft?
Die Sicherheitsprüfung umfasst eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung der sicherheitsrelevanten Baugruppen. Besonders verschleiß- und reparaturanfällige Bauteile werden überprüft. Die Überprüfung erstreckt sich im Wesentlichen auf folgende sicherheitsrelevante Baugruppen:
- Fahrgestell und Fahrwerk
- Verbindungseinrichtung (Anhängerkupplung, Sattelkupplung usw.)
- Lenkung
- Räder und Reifen
- Bremsanlage
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