KFZ-Ingenieurbüro Sebastian Schellartz

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Teiluntersuchung Abgas (ehemals ASU, dann Abgasuntersuchung AU)

7. April 2016 by SebSchell

An den meisten Kraftfahrzeugen ist bei der Untersuchung der Umweltverträglichkeit eine Untersuchung der Abgase vorgeschrieben. Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotoren (Benzin/Super/Gas) müssen untersucht werden, wenn sie ab dem 01.07.1969 erstmals zugelassen wurden, Kraftfahrzeuge mit Kompressionszündungsmotoren (Diesel) wenn sie erstmals ab dem 01.01.1977 zugelassen wurden und Krafträder, wenn sie erstmals ab dem 01.01.1989 zugelassen wurden. Bestimmte Kraftfahrzeuge sind von der Untersuchung der Abgase ausgenommen. Ob Ihr Fahrzeug untersucht werden muss oder nicht, können Sie der Anlage VIII der Straßenverkehrszulassungsordnung entnehmen oder fragen Sie uns gerne direkt. Weitere Informationen über die Abgasuntersuchung am Kraftrad finden Sie hier.

Seit 2010 heißt die Untersuchung des Abgasverhaltens nicht mehr Abgasuntersuchung (AU), sondern Teiluntersuchung Abgas. Das ist so, weil sie keine eigenständige Untersuchung mehr ist, sondern Bestandteil (Teiluntersuchung) der Hauptuntersuchung (HU) geworden ist. Seitdem gibt es auch keine eigene eckige AU-Plakette mehr am vorderen Kennzeichen. Die Teiluntersuchung Abgas kann jetzt nicht mehr zeitlich getrennt von der Hauptuntersuchung stattfinden. Sie wird entweder direkt vom Prüfer bei der Hauptuntersuchung mit durchgeführt oder kann maximal zwei Monate vorher durch eine dafür anerkannte Werkstatt durchgeführt werden. In diesem Fall ist der Nachweis über die Untersuchung dem Prüfer bei der Hauptuntersuchung vorzulegen. Das Nichtbestehen dieser Teiluntersuchung führt auch automatisch zum Nichtbestehen der Hauptuntersuchung (HU). Eine Übersicht über die Änderungen im Jahre 2010 finden Sie hier.

Bei neueren Kraftfahrzeugen (Benzin/Super/Gas ab Erstzulassung 2001, Diesel ab 2004) wird über die sogenannte OBD-Schnittstelle (On-Board-Diagnose) im Rahmen der Teiluntersuchung Abgas auch der Fehlerspeicher auf Abgasrelevante Einträge überprüft. Beinhaltet der Speicher derartige Fehler, gilt die Untersuchung als nicht bestanden und es muss zunächst die Ursache dieser Fehler ermittelt und behoben werden, bevor die Untersuchung positiv abgeschlossen werden kann. Bei Kraftfahrzeugen ab Erstzulassung 2006/2007 kann die Messung der Abgase am Auspuff je nach ausgelesenen Informationen aus dem OBD-System teilweise entfallen.

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